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Die Familienstrategie ist ein Konzept, mit dem eine Familie ihr Verhältnis zu ihrem Vermögen organisiert. Sie findet typischerweise Anwendung, wenn Vermögen über Generationen zusammengehalten werden soll und wenn Familienmitglieder anteilig Eigentum an der Vermögensmasse halten und sich gemeinsam um die Vermögensverwaltung kümmern. Beispiele für ein solches Vermögen sind Familienunternehmen oder auch vermögensverwaltende Holdinggesellschaften. Aber auch nicht gesellschaftsrechtlich strukturierte Vermögen können darunterfallen, zum Beispiel größeres Immobilienvermögen, an dem mehrere Familienmitglieder Eigentum halten.
Familienvermögen ist durch jahrelange Investments in unternehmerischen Beteiligungen, Immobilien, Wertpapieranlagen, Kunst und anderen Vermögenswerten nicht selten komplex. Um es zu erhalten, muss sich die Familie um den Bestand kümmern und für Wachstum sorgen. Welches Familienmitglied nach einem Übertrag entsprechende Aufgaben übernehmen kann und möchte, wird meist nicht intensiv mit der Familie besprochen. Vielmehr entstehen Nachfolgeregelungen oft nach den Vorgaben des verfügenden, zukünftigen Erblassers. Trifft er damit nicht die Vorstellungen seiner Familie, besteht das Risiko, dass Angehörige nicht mitwirken wie gewünscht. Das zeigen beispielhaft mittelständische Familienunternehmen wie Aldi, Haribo, Haniel, Tchibo, Oetker, Miele und Swarovski, die im Zuge einer Nachfolgeregelung in Turbulenzen gerieten.
Risiken für Familienvermögen
Missverständnisse
Vergleichbar mit Geschäftsführerentscheidungen, die weitreichende finanzielle Konsequenzen für die Zukunft und die Existenz eines Unternehmens haben, wirken sich auch Entscheidungen in der Vermögensverwaltung substanziell auf das Familienvermögen aus. Für sie gelten daher vergleichbare Prinzipien wie in einem Unternehmen: Entscheidungen werden rational, fachlich fundiert und leistungsorientiert getroffen. Dies unterscheidet sie vom familiären Umfeld zu Hause, wo eher emotional, persönlich, situationsbezogen und konsensorientiert entschieden wird.
Mit der Übernahme von Aufgaben in der Vermögensverwaltung begeben sich Familienmitglieder in ein zweites Rollenprofil, das sich von dem zu Hause unterscheidet, wo sie Eltern, Kinder, Geschwister oder dergleichen sind. In der Vermögensverwaltung werden sie zu Entscheidern, die unter Umständen um die beste wirtschaftliche oder finanzielle Lösung streiten müssen. Dies kann zu Missverständnissen führen, wenn kein Bewusstsein dafür besteht, dass es sich um unterschiedliche Sphären handelt, in denen sich die Familienmitglieder dabei bewegen. Sind sie nicht darauf vorbereitet, bei der Vermögensverwaltung Funktion und Person zu trennen, kann dies eine konstruktive Vermögensverwaltung behindern.
Streit, Stillstand
Eine Beteiligung am Familienvermögen geht mit Mitbestimmungsrechten einher und bietet dadurch Gestaltungsmöglichkeiten. Daraus erwächst Familienmitgliedern eine Macht, Beschlüsse hinauszuzögern oder zu blockieren. Motive dafür können Neid, Missgunst oder auch Unsicherheit sein. Die Folge ist nicht selten eine eingeschränkte Handlungsfähigkeit der Vermögensverwaltung.
Ungeklärte Rollen
Ebenso bergen ungeklärte Verantwortlichkeiten Konfliktpotenzial. Steht nicht fest, welche Rollen Familienmitglieder fachlich und zeitlich übernehmen können und wollen, lässt sich eine Vermögensverwaltung nicht effizient organisieren. Aufgaben werden dann oftmals nicht fachgerecht verteilt oder möglicherweise nur mit mäßiger Motivation übernommen. Unzufriedenheit darüber kann zu emotionalem Rückzug betroffener Familienmitglieder führen, gefolgt von zunehmendem Desinteresse und Teilnahms- losigkeit.
Entfremdung
Je mehr Beteiligte ein Familienvermögen hat, desto kleiner sind meist die Anteilsrechte und die damit einhergehenden Einflussmöglichkeiten. Familienmitglieder, die das Gefühl haben, nichts Substanzielles bewegen zu können, haben ein Motiv, sich von der gemeinschaftlichen Vermögensverwaltung zu entfremden und ei- gene Interessen zu verfolgen, zum Beispiel Ausschüttungen zu forcieren oder ihren Anteil aus dem Familienvermögen herauszulösen. Eine vergleichbare Motivation können auch Familienstämme entwickeln, die mit anderen Stämmen in Konflikt geraten und sich dadurch von der Familie und deren Vermögen entfremden.
Schutz für Familienvermögen
Familienstrategie
Damit sich Risiken für das Familienvermögen nicht realisieren, können sich Familienmitglieder vorbeugend absprechen und einen Plan entwerfen, wie sich die Familie zu den Risiken verhält.
Dies erfolgt mit dem Entwurf einer Familienstrategie.
Für den Erfolg einer Familienstrategie ist der Entstehungsprozess genauso wichtig wie das Ergebnis. Im intensiven Austausch tragen alle Familienmitglieder dazu bei. Durch die bewusste Ansprache von Risiken können Vorstellungen, Erwartungen, Ängste und Zweifel frei besprochen und geklärt werden. Gemeinsame Werte, Interessen, Vertrauen in gemeinsame Ziele und ein offener Kommunikationsstil können herausgearbeitet werden. Es lassen sich Regeln und Rollen vereinbaren. Nicht zuletzt gibt jedes Familienmitglied ein klares Bekenntnis ab, die gemeinschaftliche Verwaltung des Familienvermögens konstruktiv zu begleiten.
Die intensive Zeit, die Familienmitglieder dabei miteinander verbringen, kann auch den Familienzusammenhalt stärken und damit das Interesse für das Familienvermögen fördern. Nach Abschluss der Familienstrategie kann dies durch einen wiederkehrend stattfindenden Familientag weiter verfolgt werden. Themen eines solchen Familientags können sowohl Vorträge und Informationen zum Familienvermögen als auch Freizeitaktivitäten im Familienkreis sein.
Familiencharta
Entstehungsgeschichte und Ergebnis der Familienstrategie können schriftlich festgehalten werden. Die Unterschrift aller Famili- enmitglieder symbolisiert in dem Fall deren moralische Verpflichtung. Eine solche Familiencharta kann auch Angehörigen und Dritten zur Verfügung gestellt werden, um das Interesse an dem Familienvermögen zu fördern.
Familienstrategie und -charta unterscheiden sich von einem Gesellschaftsvertrag und anderen juristischen Verfügungen, die mit einer Nachfolgeregelung einhergehen. Ihre Zwecke sind darauf gerichtet, Rahmenbedingungen für die familiäre Vermögensverwaltung zu schaffen und zugleich die Stabilität der Familie zu sichern. Sie werden konsensorientiert erarbeitet sowie einstimmig verabschiedet und haben nur eine moralische, nicht jedoch eine rechtliche Bindung.
Gesellschaftsvertrag und Verfügungen zum Vermögenstransfer bezwecken demgegenüber, wirtschaftliche Interessen zu schützen, indem sie juristisch bindende Rechte und Pflichten regeln.
Praktische Umsetzung
Der Entwurf einer Familienstrategie ist für eine Familie meist ein neuartiges Erlebnis. Deshalb empfiehlt sich eine Moderation durch eine außenstehende Person. So wird ein Umfeld geschaffen, das die unvoreingenommene Teilhabe aller Familienmitglieder ermöglicht. Eignen kann sich dafür ein Workshop oder eine Workshopreihe.
Workshop
Zur Vorbereitung kann ein Fragebogen verteilt werden, der von den Familienmitgliedern einzeln zu beantworten ist und vertraulich behandelt werden kann. Sein Gegenstand sind Eigen- und Fremdwahrnehmung wie auch Perspektiven zum Familienvermögen.
Ergibt sich aus dem Fragebogen, dass die Vorstellungen der Familienmitglieder weit auseinander liegen, kann sich der Workshop auf die Frage konzentrieren, ob eine solide Basis für eine gemeinschaftliche Vermögensverwaltung besteht. Ist das nicht der Fall, ergibt sich daraus für den Berater die Empfehlung an den Erblasser beziehungsweise den Verfügenden, nach Alternativen zur gemeinschaftlichen Vermögensverwaltung zu suchen oder das Vermögen bei einem Transfer zu splitten.
Ansonsten kann sich der Workshop darauf fokussieren, die Familienstrategie zu entwickeln.
Beispiel Vorbereitender Fragebogen
Beispiel Workshop
Einführung
Familienvermögen
Abschluss
Nächste Schritte
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