Anwaltskanzlei
Vererben und Erben
HAMBURG - HARBURG - SEEVETAL
Steffen Lang, Rechtsanwalt
Herzlich willkommen bei der NACHLASSKANZLEI LANG!
Ich freue mich, Sie auf der Homepage meiner Kanzlei begrüßen zu dürfen, wo Sie einen umfassenden Einblick in die Dienstleistungen der NACHLASSKANZLEI LANG erhalten.
Meine Leidenschaft ist Erbrecht. Ich berate Sie zügig und verständlich zu Ihrer persönlichen Situation vor und nach einem Erbfall.
Für eine Beratung stehe ich Ihnen gern vor Ort persönlich in Hamburg, Harburg und Seevetal zur Verfügung sowie digital in ganz Deutschland.
Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme!
VERERBEN & ERBEN
Als Rechtsanwalt berate ich Sie vor Ort in Hamburg, Harburg, Seevetal und digital deutschlandweit bei Ihren aktuellen Herausforderungen im Bereich Vorsorgen, Vererben, Erben und im Vermächtnis-/Pflichtteilsrecht.
Rechtliche Erstberatung für 99 Euro pauschal
Ich berate Sie persönlich und digital nach Vereinbarung.
In der Regel entsteht der Erstkontakt durch meine Mandantinnen und Mandaten telefonisch unter (04105) 15 469 32 sowie (040) 30 700 997 oder per E-mail an steffen.lang@nachlasskanzlei.com.
Für einen Termin stehe ich Ihnen gern auch kurzfristig zur Verfügung. Vereinbaren Sie einfach mit mir einen kostenlosen Hausbesuch bei Ihnen vor Ort in Hamburg, Harburg oder Seevetal, einen Besprechungstermin im Chilehaus mitten in Hamburgs Innenstadt oder eine Videokonferenz deutschlandweit.
Hausbesuch vor Ort
Einzugsgebiet Hamburg - Harburg - Seevetal
Termin in Hamburg
Chilehaus*
Fischertwiete 2, 20095 Hamburg
Videokonferenz
Online-Beratung
deutschlandweit
*Exklusive REGUS-Businesskonferenzräume für bis zu 12 Personen
Das Erstgespräch bis 10 Minuten ist kostenlos und gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihre Situation mit mir zu besprechen und Handlungsoptionen zu erfahren.
Für eine rechtliche Erstberatung bis zu 1 Stunde stehe ich Ihnen für 99 Euro pauschal Rede und Antwort. In der Regel wissen Sie danach, welche nächsten Schritte sich empfehlen und ob Sie dafür zur Unterstützung einen Anwalt mandatieren wollen oder Ihren Nachlassfall selbst in die Hand nehmen.
Danach berate ich Sie gern auf Grundlage einer Mandatsvereinbarung. Eine außergerichtliche Beratung erfolgt zu einem Stundenhonorar von 250 Euro mit minutengenauer Abrechnung. Gerichtsverfahren werden transparent nach den gesetzlichen Vergütungsverordnungen abgerechnet.
Gern unterstütze ich Sie z.B. bei folgenden Themen:
Persönliche Vorsorge
- Entwurf Ihrer individuellen Vorsorgevollmacht mit Betreuungsverfügung
- Entwurf Ihrer Patientenverfügung mit Notfallkarte
Nachfolgeplanung vor dem Erbfall
Familienstrategie
- Erabeiten einer Familienstrategie für generationsübergreifenden Erhalt von Familienvermögen (Workshop)
- Entwurf einer Familiencharta
Schenkung
- Legale Strategien zum steuereffizienten Vermögenstransfer wie z.B. Güterstandsschaukel, Adoption
- Vorweggenommene Erbfolge und andere lebzeitige Schenkungen
- Schenkung mit Nießbrauchvorbehalt (Wohnrecht, Einkünfte)
- Gründung einer vermögensverwaltenden Familiengesellschaft (Familienpool)
Stiftung
- Gründung einer selbständigen, steuerbefreiten (gemeinnützigen oder wohltätigen) Stiftung
- Gründung einer Familienstiftung
Testament
- Entwurf Ihres Einzeltestaments
- Entwurf Ihres gemeinschaftlichen Testaments als Ehepaar oder eingetragene Lebenspartner
- Entwurf Ihrer Testamente als Patchworkfamilie
- Entwurf eines Behindertentestaments
- Einsatz von Vor- und Nacherbschaft, um die längerfristige Nachfolge zu steuern
- Einsatz von Vermächtnissen zur Steuereffizienz und Begünstigung Einzelner
- Einsatz von Auflagen
- Wirksame Enterbung
Rechte und Aufgaben nach dem Erbfall
Vor Annahme einer Erbschaft
- Erhalt von Informationen zum Nachlassvermögen als vorläufiger Erbe
- Einreden gegen Zahlungsansprüche von Nachlassgläubigern
- Annahme einer Erbschaft und Ausschlagung
Nach Annahme einer Erbschaft
- Erbrechtliche Aufgaben und Pflichten für Alleinerben und Erbengemeinschaften
- Beantragung eines Erbscheins
- Nachlassschulden- und Forderungsmanagement
- Vorübergehende Einreden gegen Zahlungsansprüche von Nachlassgläubigern
- Transfer von Gesellschaftsanteilen und geschlossenen Fonds vom Erblasser auf Erben
- Erfüllen von Vermächtnissen, Entwurf Ihres Vermächtniserfülllungsvertrags
- Erstellen eines erbrechtlichen Nachlassinventars (Nachlassverzeichnis)
- Beantworten von Auskunftsanfragen Pflichtteilsberechtigter und Pflichtteilsberechnung, Abwehr von unberechtigten Ansprüchen
- Erbauseinandersetzung zur Beendigung einer Erbengemeinschaft
- Testamentsvollstreckung und Beratung von Testamentsvollstreckern
- Beantragung von Nachlassverwaltung oder Nachlassinsolvenz nach § 1975 BGB zum Haftungsschutz für das eigene Privatvermögen
- Testamentsanfechtung zur Korrektur einer Erbschaft
Gern übernehme ich für Sie Teile oder die ganze Durchführung der
Nachlassabwicklung in Ihrem Auftrag als Diensteistung, so dass Sie sich um andere Aufgaben kümmern können, die ebenfalls wichtig sind.
Pflichtteilsberechtigte und Vermächtnisnehmer nach dem Erbfall
- Erbschaftsanfechtung
- Testamentsanfechtung
Vermächtnisnehmer
- Annahme und Ausschlagung von Vermächtnissen
- Entwurf Ihres Vermächtniserfülllungsvertrags
- Durchsetzen Ihrer berechtigten Ansprüche
Pflichtteilsberechtigter
- Entwurf einer erbrechtlichen Aufforderung an den Erben zur transparenten Auskunft über das Nachlassvermögen
- Berechnen des Pflichtteilsanspruchs
- Durchsetzen Ihres Auszahlungsanspruchs und Sichern Ihrer Rechte
Beratungsleistung
Persönliche Vorsorge

Vorsorgen
Sorgen Sie für den Ernstfall vor durch eine Vorsorgevollmacht mit Patientenverfügung
Sorgen Sie mit einer umfassenden Regelung frühzeitig vor, um sicher zu stellen, dass alles nach Ihrer Vorstellung verläuft, wenn etwas passiert und Sie auf Hilfe angewiesen sind.
Nachfolgeplanung vor dem Erbfall

Familienstrategie
Entwerfen Sie mit Ihren Angehörigen eine Strategie zur gemeinsamen Verwaltung von Familienvermögen
Finden Sie für Ihre Familie die passende persönliche Herangehensweise in Ergänzung zu rechtlichen und steuerlichen Regelungen, um Familienvermögen zusammen mit Ihren Angehörigen erfolgreich zu managen und dabei Risiken für die Stabilität Ihrer Familie zu vermeiden.
Schenkung
Übertragen Sie Vermögen steuereffizient zu Lebzeiten, um es im Erbfall vor dem Fiskus zu schützen
Übertragen Sie Ihr Vermögen steuerfrei auf Angehörige, um es in der Substanz sicher zu erhalten. Behalten Sie sich dauerhafte Nutzungsrechte als Nießbrauch vor. Nutzen Sie eine Beteiligungsgesellschaft für den Transfer, um einer Zersplitterung Ihres Familienvermögens vorzubeugen. Treffen Sie Regelungen, um auch nach einer Schenkung die Kontrolle zu behalten.
Stiftung
Gründen Sie Ihre eigene Stiftung
Gründen Sie eine Stiftung, um Ihr Vermögen für Familiengenerationen zu erhalten oder Gutes zu tun.
Testament
Regeln Sie Ihre Nachfolge mit einem Testament
Planen Sie Ihre Nachfolge mit einem Testament, um Ihr Lebenswerk im Erbfall zu sichern.
Rechte und Aufgaben nach dem Erbfall

Vor Annahme einer Erbschaft
Bereiten Sie Ihre Entscheidung zur Annahme einer Erbschaft solide vor. Schlagen Sie ansonsten formrichtig aus.
Nach einem Erbfall haben Sie als Erbe mindestens sechs Wochen Zeit, eine Entscheidung zur Annahme oder Ausschlagung einer Erbschaft zu treffen. Erhalten Sie in dieser Zeit rechtliche Unterstützung, um so viel über den Nachlass zu erfahren, wie möglich und zusätzlich sicher zu stellen, dass das Nachlassvermögen währenddessen gesichert wird.
Nach Annahme einer Erbschaft
Erledigen Sie die Nachlassabwicklung als Alleinerbe oder in einer Erbengemeinschaft zügig und effizient. Vermeiden Sie unnötige Risiken.
Erhalten Sie als Erbe Unterstützung bei den Verwaltungsaufgaben Ihrer Erbschaft von der Aufnahme eines Nachlassinvestars bis zur Erbauseinandersetzung einer Erbengemeinschaft. Schützen Sie Ihr Privatvermögen vor Haftungsrisiken aus dem Nachlass.
Sichern Sie sich als Testamentsvollstrecker ab, wenn Sie Ihrer testamentarisch angeordneten Aufgabe nachkommen.
Pflichtteilsberechtigte und Vermächtnisnehmer
Erhalten Sie aus der Erbschaft, was Ihnen zusteht.
Als Vermächtnisnehmer oder Pflichtteilsberechtigter haben Sie gegen den oder die Erben einen Anspruch, zu erhalten, was Ihnen zusteht.
Setzen Sie Ihr Recht erfolgreich um.
Über mich
Rechtsanwalt Steffen Lang
Laufbahn
- Zulassung zum Rechtsanwalt (2004)
- Fachanwaltslehrgang für Erbrecht der Deutsche Anwalt Akademie (2017)
- Mitglied im Deutscher Anwaltverein e.V. und in der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Deutschen Anwaltvereins
- 15 Stunden Fortbildung im Erbrecht und angrenzenden Rechtsgebieten pro Jahr
Die Regelung der eigenen Nachfolge ist nicht leicht. Mit ihr einher geht oft der Wunsch, langfristig zu erhalten, was geschaffen wurde, gerecht zu verteilen, was da ist und Vermögenswerte geeignet zuzuweisen. Ich habe oft erlebt, wie emotional dieser Entscheidungsprozess werden kann - und wie emotional die Regelung nachher im Erbfall wahrgenommen wird. Dazu kommt, dass die rechtlichen und steuerlichen Bestimmungen für eine Erbregelung kompliziert und weitreichend sind. Eine gelungene Nachfolgeregelung erfordert deshalb eine fundierte Vorbereitung, um die richtigen Entscheidungen zu treffen und später unerwünschte Überraschungen zu vermeiden.
Ist es zu einem Erbfall gekommen, zeigt sich, was die Nachfolgeplanung der Familie bringt. Für den Erblasser besteht hier keine Möglichkeit mehr, Sachverhalte zu klären oder neu zu regeln. Für Sie als Erbe, Vermächtnisnehmer oder Pflichtteilsberechtigter ergeben sich aber oftmals Fragen, denn Sie finden sich in einer Situation wieder, die für Sie neu ist. Hier hilft es, wenn Sie frühzeitig Ihre Rechte und Pflichten kennen und wissen, wie Sie sicherstellen, dass Sie bekommen, was Ihnen aus der Erbschaft zusteht.
Über meine gesamte berufliche Laufbahn hinweg habe ich mich mit der Gestaltung und Verwaltung von Vermögen in einem generationsübergreifenden Kontext beschäftigt. Aus der Praxis kenne ich die Herausforderungen, die mit einer Erbregelung einhergehen und die Chancen und Risiken, die für eine Familie damit verbunden sind.
Ich habe die NACHLASSKANZLEI LANG gegründet, um Ihnen mit einem klaren Fokus für Ihre Situation rund um die Erbschaft mit Beratung und praktischen Lösungen zur Seite zu stehen. Die Kanzlei ermöglicht mir, dafür die Zeit zu nehmen, alle Ihre Fragen zu diesem Thema in Ruhe zu klären, und Sie und Ihre Familie soweit kennen zu lernen, dass ich verstehen kann, was Ihnen in Ihrer Nachfolgegestaltung wichtig ist. Denn dies ist die Grundlage, um eine Regelung zu finden, die nicht nur rechtlich für Sie geeignet ist, sondern auch in der Praxis gut für Sie funktioniert.
Verschaffen Sie sich gern einen persönlichen Eindruck in einem ersten Beratungsgespräch.
Ich freue mich auf Sie!
Nehmen Sie Kontakt auf!
Beratungstermine vor Ort in
HAMBURG - HARBURG - SEEVETAL
Erfahren Sie, wie Ihnen die NACHLASSKANZLEI LANG hilft, alles rund um die Erbschaft zu regeln